24.09.2007

Ziele der SfB

  1. Prozeßkostenhilfe für Insolvenzverfahren
  2. Auszahlung von Scheckbeträgen nach 3 Banktagen

    Das Wertstellungsdatum für eingereichte Schecks ist nicht identisch mit dem Tag, an dem über den Scheckbetrag verfügt werden kann. Darauf weisen die Banken in der Regel nicht hin, auch nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Üblich sind - je nach Wohlwollen der Bank - bis zu zehn Banktage. Erst dann kann man sich den Scheckbetrag auszahlen lassen.

    Die SfB will für die Verbraucher auf dem Rechtsweg klären lassen, ob die Banken nicht verpflichtet sind, deutsche Verrechnungsschecks spätestens drei Banktage nach deren Einreichung auszuzahlen.
  3. Taggenaue Zinsabrechnungen

    Die Deutsche Telekom AG schickt -zigmillionen ihrer Kunden so gut wie gebührenfrei jeden Monat eine genaue Auflistung aller von ihnen geführten Telefongespräche einschließlich ihrer Kosten. Üblicherweise teilen Banken und Sparkassen ihren Kunden auf Rechnungsabschlüssen nur die Summe der von ihnen berechneten Zinsen mit und verstoßen damit nach Ansicht der SfB unter anderem gegen die Preisangabenverordnung.
  4. Grundschulddarlehen - Aufklärungspflicht vor Vertragsabschluss

    Übliche Praxis von Banken und Sparkassen ist es, Grundschulddarlehen zu mehr oder minder günstigen Konditionen zu gewähren, bereitzustellen und auszuzahlen. Erst danach wird der Kreditnehmer zum Notar geschickt und hat dort zu unterschreiben, dass er sich zur Zahlung eines bis zu dreimal so hohen Zinssatzes verpflichtet und sich der Geldgeber den von ihm gewährten Kredit jederzeit ohne Fristsetzung sofort per Gerichtsvollzieher zurückholen kann.

 

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wird mit insgesamt sechs-stelligem Betrag in Vorlage treten müssen, um die vorstehend genannten Ziele zu erreichen. Geldspenden sind diesem Verein deshalb sehr willkommen.

Kooperationspartner:

Rechtsanwalt und Mediator
Wolfgang Benedikt-Jansen

Banken- und Kapitalmarktrecht

Telefon: (06451) 73710
Telefax: (06451) 737118

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Rechtsanwältin H. Jakobs

Verbraucherschutz, Bankrecht

Telefon: (0611) 7169323
Telefax: (0611) 7169324

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Rechtsanwalt Holger G. Buck

Bankrecht, Immobiliarrecht

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