01.10.2007

Schweigeverbot für Banker (76)

Aufklärungs- und Hinweispflichten, wenn die Bank konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat.

 

Das Oberlandesgericht München muss erneut ermitteln und entscheiden, ob eine Bank ihre vorvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber einem Ehepaar verletzt hat, dem es zwei "Schrottimmobilien" finanzierte. Der Bundesgerichtshof ordnete jetzt das Wiederaufnahmeverfahren an, teilte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit.

 

  1. kauften die Eheleute ohne Eigenkapital für insgesamt 367.200 DM zwei angeblich sittenwidrig überteuerte Wohnungen in einem Gebäudekomplex mit 126 Wohneinheiten. Die Abwicklung übertrugen sie einem Treuhänder. Der war Mitarbeiter der Firma, die die Wohnungen verkaufte.

 

Ein Bankangestellter war in der Verkäuferfirma als eine Art Projektmanager tätig. Der besorgte für die Eheleute einen Kredit von 400.000 DM. So hatten sie ausser der Vollfinanzierung der Wohnungen auch noch über 32.000 DM für andere Verwendungszwecke zur Verfügung.

Hauptberuflich war der Banker in der Filiale A einer Grossbank angestellt. Der Kredit wurde nicht von der Filiale gewährt, in der er tätig war, sondern von der Filiale B der Grossbank. Die Filiale B hatte weder einen räumlichen Bezug zum Ort der Wohnanlage noch zum Wohnort der Erwerber.

In dem Gebäudekomplex waren zwei der 126 Wohneinheiten mustergültig saniert worden. Alle anderen sollten ebenso saniert werden, wurden es aber nicht. In unsaniertem Zustand waren für die Wohnungen maximal vier bis fünf Mark je Quadratmeter pro Monat als Miete zu erzielen. Den Wohnungskäufern wurden aber für vier Jahre elf Mark monatliche Mieteinnahmen je Quadratmeter garantiert.

Die Mietgarantie wurde von der Firma gegeben, die die Wohnungen verkaufte. Schon etwa ein Jahr nach dem Wohnungskauf kam sie ihrer Verpflichtung nicht mehr nach. Der Bankangestellte schied aus der Bank aus, übernahm die Verkäuferfirma und führte sie in die Pleite. 1999 erwirkte das Ehepaar gegen die insolvente Firma ein rechtskräftiges Urteil. Geld brachte ihm das nicht ein.

Das Oberlandesgericht hat nun die Rolle des ehemaligen Bankmitarbeiters sowohl bei den Wohnungsverkäufen als auch bei der Kreditvergabe zu klären. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Banker seinen Kunden etwas wissentlich verschwieg, das für deren Kaufentscheidung wichtig war, dann hat die Bank für ihren ehemaligen Angestellten zu haften. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kunden wissentlich nicht über den unsanierten Zustand der Wohnungen und die tatsächlich viel niedriger erzielbaren Mieteinnahmen sowie die weitgehende Wertlosigkeit der Mietgarantie informiert wurden.

 

 

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