01.10.2007
Rechtsverdreher in Banken (74)
Mit Urteilen unterer Instanzen wehrt sich die Dresdner Bank gegen höchstrichterliche Rechtsprechung.
Wenn der Dresdner Bank ein Urteil des Bundesgerichtshofes nicht gefällt, konfrontiert sie ihre Kunden mit gegenläufiger Rechtsprechung einer unteren Instanz. Das behauptet die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
Den auf Bankrecht spezialisierten Verbraucherschützern aus Erlangen gingen als jüngstes Beispiel für ihre Behauptung Unterlagen zu, zu denen auch ein Schlichtungsspruch von Dr. jur. Gerhart Kreft in seiner Eigenschaft als Ombuds-mann der privaten Banken gehört.
Streitsache waren Bankgebühren für eine Löschungsbewilligung, die die Dresdner Bank nach Tilgung einer Grundschuld auszustellen hatte. Dafür darf eine Bank nichts berechnen, entschied der Bundesgerichtshof und revidierte damit ein vorausgegangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Dennoch argumentierte die Dresdner Bank sogar gegenüber der Kunden-beschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken: "Nach Auffassung des OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 20.09.1990 (WM 1990, 2036, 2037) kann für die Ausfertigung einer Abtretungserklärung ein Entgelt verlangt werden." Der Obmann entschied: "Die Bank hat Herrn Weber* 150 € zu erstatten."
Wenn die Dresdner Bank entgegen einem anderen Bundesgerichtshofsurteil pauschalierten Schadenersatz für die Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung verlangt, argumentiert sie mit einem Urteil einer Richterin des Amtsgerichtes Neuss. Die schloss sich der umstrittenen Behauptung an, Bankkunden seien (generell?) verpflichtet, so viel Guthaben auf ihrem Konto zu haben, dass von ihm auch unregelmässige Lastschriften ausgeführt werden könnten. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter des "Bankensenats" am Bundesgerichtshof teilte dem Vorsitzenden der Schutzgemeinschaft für Bankkunden mit: "Das . . . angesprochene Problem, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit bestimmter Gebührenklauseln von nicht wenigen Kreditinstituten, insbesondere Sparkassen und Volksbanken, in der täglichen Praxis nicht beachtet wird, ist hier aus zahlreichen Eingaben betroffener Bank- und Sparkassenkunden seit langem bekannt."
Und noch deutlicher wurde Nobbes Vorgänger im Amt, Herbert Schimansky. Er sagte: "Kaum haben wir nämlich ein Urteil gesprochen, erreichen mich die ersten Briefe frustrierter Bankkunden, die die Welt nicht mehr verstehen. Die von ihnen beigefügte Korrespondenz lässt jeweils mit erschreckender Deutlichkeit erkennen, auf welche unglaublich primitiven Tricks Teile der Kreditwirtschaft, augenscheinlich verbandsgesteuert, verfallen, um in der Praxis unsere Entscheidungen zu unterlaufen."
Folgert die Schutzgemeinschaft für Bankkunden kommentierend auf ihrer Internetseite Schutz-vor-Banken: "Die Dresdner Bank verstösst seit Jahren ungestraft vorsätzlich gegen höchstrichterliche Rechtsprechung. Nicht genug damit. Sie verhöhnt - wie übrigens viele andere Kreditinstitute auch - unseren Rechtsstaat."
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