26.10.2007

Künftig Rechtsberatung von der SfB?

Der Deutsche Bundestag hat am 11.10.2007 das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) am 01.07.2008 in Kraft treten.

Das neue Gesetz soll allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder ermöglichen. Allerdings dürfen die Rechtsdienstleistungen auch künftig nicht Hauptzweck des Vereines sein. Außerdem muss eine sachgerechte Mitgliederberatung gewährleistet sein.

Die sachgerechte Mitgliederberatung soll dadurch sichergestellt werden, dass eine juristisch qualifizierte Person an der Beratung beteiligt und die Institution personell, sachlich und finanziell angemessen ausgestattet sein muss.

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