12.03.2010
Informationsfreiheitsgesetz
Die Chancen für Privatanleger sind gestiegen, bei Zivilklagen gegen Banken auf Unterlagen der (Bafin) zurückgreifen zu können.
Bafin muss einem privaten Kläger Einblick in die amtlichen Informationen gewähren.
Quelle:
Süddeutsche
29.10.2007
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