25.01.2012
Ein verliebter Banker
Will ein Bankangestellter mit einer Kundin anbandeln, darf er sich nicht über die gespeicherten Bankdaten ihre Handynummer besorgen.
Dies rechtfertigt sonst eine Abmahnung, allerdings nicht gleich die Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil.
Quelle:
Juraforum
29.10.2007
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