30.08.2010

Der 120.000-Dollar-Scheck

Ein Kunde klagte gegen das renommierte Institut auf Schadensersatz wegen Wechselkursverlust, doch er verlor.

Der Kläger könne sich an die Filiale wenden und dort nachfragen, inwieweit eine Kulanzregelung getroffen werden könne, wurde ihm geraten.

 

Quelle: Opens external link in new windowMittelbayerische

29.10.2007

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