30.08.2010
Der 120.000-Dollar-Scheck
Ein Kunde klagte gegen das renommierte Institut auf Schadensersatz wegen Wechselkursverlust, doch er verlor.
Der Kläger könne sich an die Filiale wenden und dort nachfragen, inwieweit eine Kulanzregelung getroffen werden könne, wurde ihm geraten.
Quelle:
Mittelbayerische
29.10.2007
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