28.01.2012
Banker-Ehemann verspekuliert sich
Die Erbschaft war zwar versprochen, ein Fraunberger Ehepaar verfügte über das Geld einer 88-jährigen Rentnerin jedoch schon zu deren Lebzeiten nach Gutdünken.
Die 50-jährige Hausfrau handelte sich eine Verurteilung wegen Untreue und ihr Banker-Ehemann (46), der sich auch noch verspekuliert hatte, wegen Beihilfe dazu Bewährungs- bzw. Geldstrafen ein.
Quelle:
Wochenblatt
29.10.2007
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