17.09.2008
Argentinien-Anleihen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat jüngst zugunsten eines geschädigten Anlegers geurteilt.
Wer bislang der Meinung war, Staatsanleihen seien risikofreie Anlageformen, der wurde durch den Staat Argentinien eines besseren belehrt. Die Republik lieh sich 1996 über Staatsanleihen Geld zur Staatssanierung. Auch deutsche Anleger wurden dabei mit Zinssätzen von fast zwölf Prozent zu Investitionen gelockt. Doch im Jahre 2006 verweigerte die marode Republik nicht nur die Zinsausschüttungen, sondern zahlte auch die Einlage nicht an Anleger zurück.
Der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné, Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat nun im Auftrag eines geschädigten Mandanten die Republik Argentinien auf Zahlung verklagt. Dazu Lenné: „Mein Mandant glaubte an die Zuverlässigkeit eines Staates und war höchst enttäuscht, als Argentinien die Zahlungen einstellte. Als dann der Protest unter den geschädigten Anlegern lauter wurde, bot Argentinien einen schlechten Umtausch der Anleihe an und berief sich im Übrigen auf einen Staatsnotstand. Nach meiner Rechtsauffassung verweigert Argentinien die Rückzahlungen zu Unrecht“.
Am 10.09.2008 traf man sich vor dem Landgericht Frankfurt, wo der Prozess zugunsten des Mandanten von Lenné entschieden wurde. Mit dem Urteil fließen zwar noch keine Gelder, aber Lenné ist zuversichtlich, dass es nun weitere Bewegung geben wird, Argentinien zu der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen zu bewegen.
Quelle: „Rechtsanwalt Guido Lenné, Dönhoffstraße 3 in 51373 Leverkusen“
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